Herzlich willkommen
Wir sind Ihre Tierarztpraxis für Klein- und Heimtiere in Hannover.
In der Kleintierpraxis Am Rotdorn steht das Wohlbefinden und die Gesundheit Ihres Vierbeiners an erster Stelle. Damit Ihr Besuch bei uns so reibunglos und stressfrei wie möglich verläuft, bitten wir Sie, stets einen Termin zu vereinbaren. Dies ist sowohl telefonisch als auch online möglich.
Auch bei dringenden Notfällen bitten wir Sie um telefonische Anmeldung. In einer akut lebensbedrohlichen Situation wenden Sie sich bitte direkt an die Tierärztliche Hochschule Hannover.
Sie erreichen uns Tiermedizinischen Fachangestellten telefonisch von
Montag bis Freitag
08:00 Uhr - 13:30 Uhr
und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
unter der folgenden Nummer:
Im Regelfall sind unsere Sprechstunden Montag bis Freitag von
09:30 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr.
Unsere Tierärzt*innen stehen Ihnen während dieser Zeit nach terminlicher Vereinbarung zur Verfügung.
Für unsere Patienten:
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie im Notfall über die Praxisnummer an einen der diensthabenden Tierärzte weitergeleitet werden. Wenn wir Ihren Anruf nicht gleich entgegennehmen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. In akut lebensbedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte an die Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 9 unter der Telefonnummer 0511/95 36 200.
WICHTIGER HINWEIS
Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter,
aus rechtlichen Gründen dürfen wir jegliche Medikamente und rezeptpflichtige Diätfuttermittel ausschließlich nach vorheriger Untersuchung des Tieres mitgeben.
Das betrifft auch Wurmkuren und Dauermedikationen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Kleintierpraxis Am Rotdorn
Hier noch einmal zum Nachlesen:
Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV
§ 9 Abgabe
(1) Apothekenpflichtige
1. Tierarzneimittel,
2. Humanarzneimittel und
3. veterinärmedizintechnische Produkte
dürfen von Tierärztinnen und Tierärzten an Tierhalterinnen und Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden. Die Tierärztin oder der Tierarzt hat sich vor der Abgabe von der Möglichkeit der ordnungsgemäßen Anwendung durch die Tierhalterin oder den Tierhalter zu vergewissern.
(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft
1. eine Untersuchung oder eine andere gleichwertige Prüfung des Gesundheitszustandes der Tiere oder des Tierbestandes in angemessenem Umfang von der Tierärztin oder von dem Tierarzt durchgeführt worden ist und
2. die Anwendung und der Behandlungserfolg tierärztlich kontrolliert werden.
Im Falle der Behandlung mit einem antibiotisch wirksamen Tierarzneimittel, Humanarzneimittel oder veterinärmedizintechnischen Produkt ist in jedem Behandlungsfall eine tierärztliche klinische Untersuchung oder eine andere gleichwertige tierärztliche Prüfung des Gesundheitszustandes der zu behandelnden Tiere durchzuführen.
Vollzitat: "Tierärztliche-Hausapothekenverordnung vom 1. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 343)
WICHTIGE ÄNDERUNG PARKPLÄTZE
Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Parkplätze vor unserer Praxis ab sofort nicht mehr genutzt werden können.
Bitte nutzen Sie alternativ den Seitenstreifen am Prüßentrift oder die markierten Stellflächen auf dem Hinterhof.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8:00 Uhr - 13:30 Uhr
und 14:30 - 18:00 Uhr
Terminvergabe online oder nach telefonischer Absprache